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Anhängerversicherungen…


Jeder zugelassene Anhänger muss eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Bei dieser Versicherung werden nur solche Schäden abgedeckt, die nicht im Zusammenhang mit dem Ziehen des Anhängers durch ein KFZ entstehen. Tritt ein Schaden zum Zeitpunkt ein, zu dem der Anhänger mit einem Kfz verbunden ist, hat die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges für den Schaden einzutreten. (Auszug ÖAMTC)

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